
CC-BY-NC, by Mike Mertz (on flickr)
Von 1. bis 15 Oktober waren erstmals rund 6000 Rechtsträger der österreichischen Verwaltung dazu aufgerufen ihre Medienkooperationen und Medienförderungen gemäß des neuen Medientransparenzgesetztes zu melden. Die KommAustria sammelt diese Meldungen und veröffentlicht in einem ersten Schritt eine sogenannte “Ampelliste”, die festhält, wer die Meldungen von Medienkooperationen und Medienförderungen nicht fristgerecht eingebracht hat.
Demnach haben 748 staatliche Einrichtungen ihre Medienkooperationen und 847 Einrichtungen die vergebenen Medienförderungen noch nicht gemeldet. Nun läuft eine Nachfrist von vier Wochen, in der säumige Einrichtungen deren Meldepflicht nachkommen können. So ist noch dieses Jahr mit der ersten umfangreichen Liste jener Geldflüsse zu rechnen, die zwischen staatlicher Verwaltung und Medienunternehmen geflossen sind.
Die Ampelliste ist auf der Homepage der KommAustria zum freien Download publiziert.
- [PDF] Veroeffentlichung_3Abs1MedKF_TG_Q3_2012 – 893 kB
- [CSV] Veroeffentlichung_3Abs1MedKF_TG_Q3_2012 – 405.4 kB
